| 1.
Geschäftsgrundlage |
ostseecard*-Inhaber sind zum Kauf von Erlebnis
- Paketen berechtigt, die elektronisch auf eine gültige ostseecard*
geladen werden. Das Aufbuchen von Erlebnis-Paketen auf eine ostseecard*,
deren Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist, ist nicht möglich.
Erlebnis - Pakete beinhalten Leistungen, die gegen eine einmalige Gebühr
von den im aktuellen Partnerverzeichnis dargestellten Leistungsträgern
gegen einmalige Inanspruchnahme angeboten werden. Durch den Kauf eines
Erlebnis - Paketes wird kein Vertrag mit einem im ostseecard* Partnerverzeichnis
dargestellten Leistungsträger abgeschlossen. Der Karteninhaber schließt
den jeweiligen Vertrag mit dem Leistungsträger vor oder durch die
Inanspruchnahme der dargestellten Leistung direkt selbst ab. Die Ostsee-Tourismus-Service
GmbH ist nicht Reiseveranstalter und erbringt keine Leistungen. Sie vermittelt
lediglich die Inanspruchnahme der nutzbaren Leistungen der Erlebnis -
Pakete in Verbindung mit der ostseecard*.
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| 2.
Leistungsumfang |
Sämtliche Leistungsträger haben sich verpflichtet,
ostseecard*-Inhabern, die ein Erlebnis - Paket erworben haben,
die gekennzeichneten Leistungen in der Saison zu den gewöhnlichen
Geschäftszeiten und den allgemeinen Beförderungs- und Geschäftsbedingungen
uneingeschränkt und in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen.
Die Betriebszeiten einiger Leistungsträger decken möglicherweise
vor allem aus witterungs- und saisonbedingten Umständen nicht den
gesamten Gültigkeitszeitraum der ostseecard* ab. In diesem
Fall besteht kein Anspruch auf Leistung nach Ablauf des Erlebnis-Paketes.
Beschränkungen können sich zudem aus individuellen Sperren ergeben.
Für die Leistungen der Leistungsträger übernimmt die Ostsee-Tourismus-Service
GmbH keine Haftung.
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| 5.
Gültigkeit |
Der Zeitraum, in dem die Leistungen der Leistungsträger
in Anspruch genommen werden können, ist im Partnerverzeichnis zur
ostseecard* beim jeweiligen Leistungsträger genannt.
Das Erlebnis-Paket schnupperplus* (1 Tag) ist bis zum 31.12 eines
jeden Jahres an einem beliebig wählbaren Tag gültig.
Die Erlebnis-Pakete aktivplus* 2, 3, 4, 5, 6 und 7 Tage sind bis
zum 31.12 eines jeden Jahres an 2, 3, 4, 5, 6, bzw. 7 beliebig
wählbaren Tagen gültig. Die Gültigkeitsdauer beginnt mit
dem Tag der ersten Nutzung und endet am 2., 3., 4., 5., 6., bzw. 7. Nutzungstag
um 24 Uhr.
Die Erlebnis-Pakete sommerplus* 2, 3, 4, 5, 6 und 7 Tage sind
gemäß der Saisonzeiten der Leistungspartner, bis c.a. Mitte
Oktober eines jeden Jahres an 2, 3, 4, 5, 6 bzw. 7 beliebig wählbaren
Tagen gültig. Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Tag der ersten
Nutzung und endet am 2., 3., 4., 5., 6., bzw. 7. Nutzungstag um 24 Uhr.
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| 8.
Missbrauch, Diebstahl und Verlust |
Bei missbräuchlicher Verwendung oder beim Verdacht
auf missbräuchliche Verwendung sind die Leistungsträger berechtigt
bzw. verpflichtet, die ostseecard* einzubehalten. In diesen Fällen
besteht kein Anspruch auf Ersatz und kein Anspruch auf Erstattung des
Erlebnis-Paket-Preises. Der Karteninhaber haftet für die missbräuchliche
Verwendung der ostseecard* durch Dritte.
Bei Diebstahl oder Verlust der ostseecard* ist der Karteninhaber
verpflichtet, diesen Vorfall sofort bei der zuständigen Kurverwaltung
/ Tourismusservice zu melden. Es besteht kein Anspruch auf unentgeltliche
Ausstellung einer neuen ostseecard* und eines neuen Erlebnis-Paketes.
Die Ostsee-Tourismus-Service GmbH übernimmt keine Haftung.
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