Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Erwerb der Erlebnis-Pakete zur ostseecard*

Für den Verkauf von Erlebnis - Paketen der Ostsee-Tourismus-Service GmbH für ostseecard*-Inhaber gelten folgende Bedingungen als vereinbart:

1. Geschäftsgrundlage

ostseecard*-Inhaber sind zum Kauf von Erlebnis - Paketen berechtigt, die elektronisch auf eine gültige ostseecard* geladen werden. Das Aufbuchen von Erlebnis-Paketen auf eine ostseecard*, deren Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist, ist nicht möglich. Erlebnis - Pakete beinhalten Leistungen, die gegen eine einmalige Gebühr von den im aktuellen Partnerverzeichnis dargestellten Leistungsträgern gegen einmalige Inanspruchnahme angeboten werden. Durch den Kauf eines Erlebnis - Paketes wird kein Vertrag mit einem im ostseecard* Partnerverzeichnis dargestellten Leistungsträger abgeschlossen. Der Karteninhaber schließt den jeweiligen Vertrag mit dem Leistungsträger vor oder durch die Inanspruchnahme der dargestellten Leistung direkt selbst ab. Die Ostsee-Tourismus-Service GmbH ist nicht Reiseveranstalter und erbringt keine Leistungen. Sie vermittelt lediglich die Inanspruchnahme der nutzbaren Leistungen der Erlebnis - Pakete in Verbindung mit der ostseecard*.

 

2. Leistungsumfang

Sämtliche Leistungsträger haben sich verpflichtet, ostseecard*-Inhabern, die ein Erlebnis - Paket erworben haben, die gekennzeichneten Leistungen in der Saison zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten und den allgemeinen Beförderungs- und Geschäftsbedingungen uneingeschränkt und in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen. Die Betriebszeiten einiger Leistungsträger decken möglicherweise vor allem aus witterungs- und saisonbedingten Umständen nicht den gesamten Gültigkeitszeitraum der ostseecard* ab. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Leistung nach Ablauf des Erlebnis-Paketes. Beschränkungen können sich zudem aus individuellen Sperren ergeben. Für die Leistungen der Leistungsträger übernimmt die Ostsee-Tourismus-Service GmbH keine Haftung.

 

3. Mängel in der Leistung

Sollte eine Leistung im Rahmen des Erlebnis - Paketes mangelhaft oder in irgendeiner Weise zu beanstanden sein, so ist dies unverzüglich beim jeweiligen Leistungsträger anzuzeigen. Nachträgliche Beanstandungen können nicht akzeptiert werden.

 

4. Nicht Übertragbarkeit

Die ostseecard* sowie das erworbene Erlebnis - Paket sind nicht übertragbar, sie darf nur von der Person genutzt werden, auf deren Namen sie ausgegeben wurde. Dies ist ggf. auf Verlangen nachzuweisen.

 

5. Gültigkeit

Der Zeitraum, in dem die Leistungen der Leistungsträger in Anspruch genommen werden können, ist im Partnerverzeichnis zur ostseecard* beim jeweiligen Leistungsträger genannt.

Das Erlebnis-Paket schnupperplus* (1 Tag) ist bis zum 31.12 eines jeden Jahres an einem beliebig wählbaren Tag gültig.

Die Erlebnis-Pakete aktivplus* 2, 3, 4, 5, 6 und 7 Tage sind bis zum 31.12 eines jeden Jahres an 2, 3, 4, 5, 6, bzw. 7   beliebig wählbaren Tagen gültig. Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Tag der ersten Nutzung und endet am 2., 3., 4., 5., 6., bzw. 7. Nutzungstag um 24 Uhr.

Die Erlebnis-Pakete sommerplus* 2, 3, 4, 5, 6 und 7 Tage sind gemäß der Saisonzeiten der Leistungspartner, bis c.a. Mitte Oktober eines jeden Jahres an 2, 3, 4, 5, 6 bzw. 7 beliebig wählbaren Tagen gültig. Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Tag der ersten Nutzung und endet am 2., 3., 4., 5., 6., bzw. 7. Nutzungstag um 24 Uhr.

6. Preise

Es gelten die jährlich im Erlebnisplaner zur ostseecard* veröffentlichten Preise für Kinder und Erwachsene. Kinder vom 3. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr müssen im Besitz einer eigenen ostseecard* sein, um zum Kauf eines Erlebnis - Paketes berechtigt zu sein. Das Erlebnis -Paket wird auf elektronischem Wege auf die ostseecard* aufgebucht.

7. Verwendung

Zur Erlangung der Kartenvorteile weist der Karteninhaber seine ostseecard* vor, die von dem Leistungsträger vor seinem einzelnen Vertragsabschluss mit einem Terminal auf ihre Gültigkeit und Identität geprüft wird.

8. Missbrauch, Diebstahl und Verlust

Bei missbräuchlicher Verwendung oder beim Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die Leistungsträger berechtigt bzw. verpflichtet, die ostseecard* einzubehalten. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Ersatz und kein Anspruch auf Erstattung des Erlebnis-Paket-Preises. Der Karteninhaber haftet für die missbräuchliche Verwendung der ostseecard* durch Dritte.

Bei Diebstahl oder Verlust der ostseecard* ist der Karteninhaber verpflichtet, diesen Vorfall sofort bei der zuständigen Kurverwaltung / Tourismusservice zu melden. Es besteht kein Anspruch auf unentgeltliche Ausstellung einer neuen ostseecard* und eines neuen Erlebnis-Paketes.

Die Ostsee-Tourismus-Service GmbH übernimmt keine Haftung.

Ostsee-Tourismus-Service GmbH
Strandallee 75a
23669 Timmendorfer Strand

 

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